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labor/Nutzungsordnung.md
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1 | +# Nutzungsordnung des LABOR23 vom 30.03.2013 |
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3 | +# Präambel |
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4 | +Die Einrichtungen des „labor23 e.V.“ stehen den Mitgliedern fast uneingeschränkt zur |
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5 | +Verfügung. Damit dies so lange wie möglich reibungslos funktioniert erfolgt die Nutzung |
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6 | +allerdings nur zu den folgend festgeschriebenen Rahmenbedingungen. |
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8 | +# § 1 - Einrichtungen |
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9 | +1. Die Nutzung der Einrichtung durch Mitglieder ist im normalen Rahmen gestattet. Eine Nutzung über die normale Mitgliedschaft hinaus (Sondernutzung von Räumen und Einrichtung) ist im Vorfeld mit der Vorstandschaft abzustimmen. Dies gilt ebenso für gravierende Änderungen z.B. Bauliche oder Nutzungstechnische Änderungen von Einrichtung, Gegenständen und Räumen. |
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10 | +2. Wir sind Arm und können uns nicht viel leisten. Passt daher gut auf unsere Einrichtung und Infrastruktur auf. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Shutdown-Liste bei verlassen des Gebäudes. Um Brände und andere Schäden zu vermeiden müssen alle Heizgeräte, Lötstation Werkzeuge etc. beim verlassen unbedingt ausgeschalten werden. |
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12 | +# § 2 - Werkzeuge, Halbzeuge, Maschinen und Geräte |
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13 | +1. Wenn Werkzeug durch euch benutzt wird, muss es nach Abschluss der Arbeiten auch wieder ordentlich aufgeräumt werden. Gutes Werkzeug ist sehr teuer und wir müssen sorgsam damit umgehen. Vor allem das Werkzeug anderer Mitglieder solltet ihr auch so (bzw. besser) behandeln als wäre es euer eigenes. |
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14 | +2. Die Eigentumsverhältnisse von Werkzeugen, Maschinen, Einrichtungen und ggf. Material werden weitestgehend durch die Equipmentliste festgelegt. Darin wird jeder Gegenstand erfasst und auch einem Besitzer zugeordnet. Wenn div. Equipment mitgebracht wird, sollte dies in der Liste erfasst sowie die Eigentumsverhältnisse festgeschrieben werden. Wenn nicht genauer definiert wird als Eigentümer der Verein eingetragen. Jeder Eigentümer entscheidet frei über den Verbleib des Werkzeugs im Vereinsbestand. Bei Auflösung des Vereins kann so auch wieder alles den Eigentümern zugeordnet werden. |
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15 | +3. Der verleihbare Bestand ist in der Equipmentliste entspr. gekennzeichnet. Diese müssen in der Verleihliste eingetragen und durch Unterschrift übernommen werden. Hier ist auch die Verleihdauer und Verleihgebühr definiert. |
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16 | +4. Für Schäden und Verlust von Maschinen und Werkzeug haftet zuerst das verursachende Mitglied und sind sofort zu melden. Der Wert bzw. die Ersatzwertbeschaffung muss mit dem Vorstand abgeklärt werden. Passt einfach gut auf der Werkzeug des Vereins auf. |
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17 | +5. Das labor23 übernimmt keinerlei Haftung über Geräte die durch Mitglieder mitgebracht werden. Wenn ihr etwas wichtiges bzw. teures mitbringt seid ihr selbst dafür verantwortlich. Bei Bedarf muss das Werkzeug entsprechend gesichert oder weggeschlossen werden. |
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19 | +# § 3 – Materialien |
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20 | +1. Die Eigentumsverhältnisse von Materialien werden nicht genauer festgeschrieben. Diese müssen im Einzelfall durch die Lager- bzw. Dachbodenorganisation geregelt werden. |
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21 | +2. Die Dachbodenorganisation, Material Input/Output und Zugriff auf das Lagermaterial des Vereins wird durch die „root“-Miglieder geregelt. Um die Materialbestände sowie das Chaos im Lagerbereich kontrollieren zu können haben nur die „root“-Miglieder Zugriff auf den Dachboden. |
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22 | +3. Das labor23 übernimmt keinerlei Haftung über Materialien die durch Mitglieder mitgebracht werden. Wenn ihr etwas wichtiges bzw. teures mitbringt seid ihr selbst dafür verantwortlich. Bei Bedarf muss das Material entsprechend gesichert oder weggeschlossen werden. |
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24 | +# § 4 - Ordnung und Sauberkeit der Räumlichkeiten |
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25 | +1. Um die Nutzbarkeit der Einrichtungen und Räume für alle zu gewährleisten ist JEDES Mitglied angewiesen seinen notwendigen Beitrag zu leisten. Hierzu zählen vor allem wiederkehrende Tätigkeiten wie z.b. Leergut und Getränke aufräumen, Putz- und Kehrarbeiten sowie andere notwendige Arbeiten. |
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26 | +2. Eigene Hinterlassenschaften wie z.b. Müll und Leergut müssen unverzüglich bei verlassen des Labors aufgeräumt werden. Hinterlassenschaften durch Projekte welche die kommenden Tage fortgeführt werden sollen müssen im Vorfeld mit der root-Crew abgeklärt werden. Idealerweise werden Projekte am Ende des Tages in einer „Projekt-Kiste“ aufgeräumt. Jedes Mitglied ist für seinen „Dreck“ selbst verantwortlich und wird bei wiederholten Vorfällen vom Vorstand zur Verantwortung gezogen. Unter entsprechenden Umständen kann hierfür vom Vorstand auch ein kleines Bußgeld bzw. Disziplinarmaßnahme festgesetzt werden. |
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27 | +3. Da ein fester Putzplan aufgrund der unregelmäßigen Anwesendheit der Mitglieder nur schwer umsetzbar ist wird die Festlegung der Reinigungsdienste durch den Vorstand bzw. Facility Supervisor getroffen. Hier wird natürlich versucht eine größtmögliche Gleichbehandlung aller Mitglieder zur erlangen. |
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29 | +# § 5 - Getränke, Nahrungsmittel und Verpflegungsgüter |
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30 | +1. Für die Einkauf und Versorgungsaufgaben ist i.d.R. ein dafür vom Vorstand gewähltes Mitglied als Versorgungswart verantwortlich. Die Versorgungssituation und ggf. Engpässe können so am besten gesteuert werden. Der Versorgungswart kontrolliert die Bestände und veranlasst und koordiniert die entsprechenden Einkäufe. Für die Einkäufe bzw. Unterstützung sollte jedes Mitglied ab und zu mit eingeplant werden. |
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31 | +2. Für Getränke und Nahrungsmittel steht für Mitglieder neben der Bargeldkasse auch die Strichliste zur Verfügung. Hier können die Mitglieder „anschreiben“ und am Monatsende ihre Rechnung begleichen. Für die regelmäßige Eintreibung der Ausstände sind der |
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32 | +Versorgungswart sowie der Kassenwart verantwortlich. Die Strichliste funktioniert auf Vertrauensbasis, daher ist es extrem wichtig dass alle Mitglieder sofort und kontinuierlich die entnommenen Versorgungsgüter auf der Liste eintragen. Um „schwarze Schafe“ zu ermitteln wird die Liste in regelmäßigen abständen genauer beobachtet. |
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33 | +3. Die Preise für Getränke und Nahrungsmittel sine für Gäste, „user“- und „root“-Mitglieder gestaffelt auf der ausliegenden Preisliste festgeschrieben. So sind die Artikel entsprechend auf der Strichliste anzuschreiben oder in die Bargeldkasse einzuzahlen. |
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35 | +# § 6 - Soziales, allgem. Verhalten |
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36 | +1. Alle Mitglieder sind gleichgestellt und behandeln sich mit dem gebotenen Respekt. Meinungsfreiheit und Individualismus gehören zu den Grundpfeilern unseres sozialen Zusammenlebens. Behandelt euch daher mit Toleranz und Respekt. |
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37 | +2. Gäste sind im Labor generell gerne gesehen, sollten aber wenn möglich vorher angemeldet werden. Hierfür am besten per Mail oder kurzfristig per Telefon im Labor / root-Mitglied anrufen. Diese Nutzungsordnung gilt auch für Gäste und "nicht-Mitglieder". Jedes Mitglied ist für seinen Besuch und die Einhaltung der Nutzungsordnung voll verantwortlich und haftet im Schadensfall. Siehe §7 (5). Daher ist bei Anwesendheit eines Gastes auch immer ein ordentliches Mitglied erforderlich. Sonderfälle werden individuell vom Vorstand geregelt. |
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38 | +3. „Root-Mitglieder“ sind gegenüber den „User-Mitgliedern“ weisungsbefugt. Dies ist zur Durchsetzung und Einhaltung der Nutzungsordnung sowie Regeln durch alle Mitglieder erforderlich. Unterstützt die Entscheidungen der „Root-Mitglieder“ entsprechend und helft bei der Umsetzung mit. |
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40 | +# § 7 - Schäden |
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41 | +1. Jedes ordentliche Mitglied muss eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. |
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42 | +2. Selbstverschuldete Sach- und Einrichtungsschäden sind unverzüglich zu melden, entsprechend zu dokumentieren und über die eigene Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Im Zweifelsfall entscheidet die Mitgliederversammlung über die Ansprüche des Vereins. |
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43 | +3. Werden Fremdschäden jeglicher Art beobachtet oder entdeckt, so sind die ebenfalls unverzüglich zu melden und zu dokumentieren. Sofern der Verursacher ermittelbar ist gilt die Regelung aus Absatz (2). Ist dies nicht möglich wird der finanzielle Schaden der Vereinskasse zur Last gelegt. |
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44 | +4. Schäden und Vorfälle die durch ein "nicht-Mitglieder" verursacht werden, regelt das begleitende ordentliche Mitglied. Dieses ist für seinen Besuch oder Gäste auch immer zur Einhaltung dieser Nutzungsordnung verantwortlich. Siehe §6 (2) |
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45 | +5. Jedes ordentliche Mitglieder muss einen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein unterzeichnen. Dieser wird auf der Beitrittserklärung bzw. Mitgliedsantrag automatisch mit Unterzeichnet. |
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46 | +6. Der Verein kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. |
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